Erste Anpassung seit acht Jahren – Gesetzliche Steuerberatergebühren steigen

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Thematik: LBV Unternehmensverbund aktuell

Steuerberater sind bei der Abrechnung ihrer Leistungen in der Regel an die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Erstmals seit acht Jahren hat der Gesetzgeber zum 1. Juli 2020 die Vergütungssätze erhöht und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Die wesentlichen Gebührenänderungen, die der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Juli 2020 in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgenommen hat, betreffen:

  • Erhöhung der Wertgebühren, das heißt aller Gebührentabellen um zwölf Prozent,
  • Erhöhung der Mindestgegenstandswerte für die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen und Steuererklärungen,
  • Erhöhung des Höchstsatzes für die Lohnbuchführung von 25 auf 28 Euro pro Abrechnung,
  • Erhöhung der Obergrenze der Zeitgebühr von 140 auf 150 Euro pro Stunde.

Hinweise in eigener Sache

Ihr SHBB Steuerberater ist bei der Abrechnung seiner Leistungen an die gesetzliche Vergütungsverordnung gebunden. Diese Verordnung schreibt die Art der abzurechnenden Gebühr (Wertgebühr, Rahmengebühr oder Zeitgebühr) sowie weitere Kriterien zur Bestimmung einer angemessenen Gebühr vor. Für viele Leistungen ist eine Rahmengebühr maßgeblich: Innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens kann der Steuerberater in begründeten Fällen nach oben oder unten abweichen.

Die letzte wesentliche Erhöhung der Gebührentatbestände erfolgte mit der Steuerberatervergütungsverordnung 2012, die zum 01. Januar 2013 in Kraft trat. Die nun erfolgten Gebührenerhöhungen berücksichtigen somit die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen in den vergangenen acht Jahren.

Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Juli 2020, dem Tag des lnkrafttretens der neuen Gebührenvorschriften, für danach neu erteilte Aufträge. Bei einer schriftlichen Vereinbarung der Auftragserteilung oder einer Pauschalvereinbarung gilt das neue gesetzliche Gebührenrecht ab dem 1. Januar 2021.

Mit der Anhebung der Gebühren wird die Leistungsfähigkeit Ihrer SHBB Beratungsstelle auch für die Zukunft sichergestellt.

 

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